Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Melanie Stoppel und Nikolaus Stoppel, Steinbeker Bahnhof 2, 23795 Weede  (nachfolgend „Küstenköter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1. Anmeldung
Mit seiner Anmeldung zu einer von Küstenköter angebotenen Veranstaltung oder mit Buchung einer Dienstleistung durch Küstenköter erklärt der Kunde, die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert  zu haben. Eine Anmeldung ist verbindlich.
Die Informationen zu den Veranstaltungen auf www.küstenköter.de stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Broschüren sowie auf den Webseiten von Küstenköter haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“ bzw. bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl, wenn nicht anders vermerkt. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

2. Zahlung
Durch die Anmeldung zum Unterricht/Prüfung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der anfallenden Kosten oder Raten per Überweisung im Voraus zu den in der Rechnung genannten Terminen.
Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zu reduzieren, zurückzuhalten, oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.

3. Rücktritt von Veranstaltungen durch den Kunden
Ein Rücktritt durch den Kunden ist bis mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungstermin in schriftlicher Form möglich. Erfolgt keine oder eine spätere Absage, wird die Veranstaltung wie in Abs. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechnet.

4. Die Stornierungskosten betragen:
• bis sechs Wochen vor Veranstaltung 10 % der Veranstaltungsgebühr
• bis drei Wochen vor Veranstaltung 50 % der Veranstaltungsgebühr
Bei Rücktritt ab drei Wochen vor Veranstaltung sowie bei vorzeitiger Beendigung erfolgt keine Rückerstattung.

5. Rücktritt durch Küstenköter
Küstenköter behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn

  • der Kunde den Unterricht bewusst stört,
  • der Kunde mehr als drei Monate ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist,
  • der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält,
  • der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet.
  • Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Veranstaltungen – werden nicht erstattet.

Küstenköter kann bis drei Wochen vor Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren erstattet.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch Verschulden von Küstenköter wird die entsprechende Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Küstenköter behält sich vor, Veranstaltungsorte, -zeiten und -tage bis drei Wochen vor avisiertem Termin zu verschieben.

7. Haftung
Küstenköter haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
Küstenköter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und insbesondere Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Alle Begleitpersonen sind durch den Kunden in Kenntnis des Haftungsausschlusses zu setzen.
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen oder Prüfungen erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Jeder Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen des Dozenten Folge zu leisten und so aktiv am Veranstaltungsziel mitzuwirken.
Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Kunden abhängt.
Der Kunde versichert, dass sein Hund regelmäßig geimpft und entwurmt und außerdem ungezieferfrei, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Teilnehmer den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bad Homburg vor der Höhe.

10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.